Fahrerschulung digitales Kontrollgerät
89.00€ zzgl. MwSt.
Mit unserem Videokurs zur Fahrerschulung am digitalen Kontrollgerät können sich Kraftfahrer ganz leicht die regelmäßige Unterweisung im Umgang mit dem Kontrollgerät bestätigen lassen. Durch die Kombination unseres Videokurses und einem anschließenden Test sind sowohl die Unterweisung, als auch die Kontrolle des Wissens gewährleistet. Beim erfolgreichen Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat zur Bestätigung.
Die Online Kurse können Sie ganz individuell an Ihren Alltag anpassen und jederzeit abrufen. Wann immer es Ihnen passt können Sie mit den Videokursen von Drivando.de zuhause, im Büro oder unterwegs lernen. Zugriff haben Sie auf allen Endgeräten mit aktiver Internetverbindung.
Informationen zur Schulung:
- Durchführung: Videokurs mit anschließender Wissens-Überprüfung
- Schulungsdauer: ca. 2 Stunden (inklusive Test)
- Abschluss: Teilnehmerzertifikat
Kosten:
- Preis pro Fahrer: 89,00 € zzgl. MwSt.
Sie möchten als Unternehmen gleich mehrere Fahrer für die Schulung anmelden? Dann nutzen Sie gern unser Anmeldeformular und senden Sie uns die Informationen per Mail an info@drivando.de.
Mit unserem Videokurs zur Fahrerschulung am digitalen Kontrollgerät können sich Kraftfahrer ganz leicht die regelmäßige Unterweisung im Umgang mit dem Kontrollgerät bestätigen lassen. Durch die Kombination unseres Videokurses und einem anschließenden Test sind sowohl die Unterweisung, als auch die Kontrolle des Wissens gewährleistet. Beim erfolgreichen Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein Zertifikat zur Bestätigung.
Die Online Kurse können Sie ganz individuell an Ihren Alltag anpassen und jederzeit abrufen. Wann immer es Ihnen passt können Sie mit den Videokursen von Drivando.de zuhause, im Büro oder unterwegs lernen. Zugriff haben Sie auf allen Endgeräten mit aktiver Internetverbindung.
Verordnung 165/2014:
Betroffen sind Unternehmer und Verkehrsleiter im Güter- und Personenkraftverkehr.
Seit dem 2. März 2016 gilt für Transportunternehmen die Verordnung (EG) 165/2014
des Europäischen Parlaments und des Rates über Fahrtenschreiber im Straßenverkehr VOLLSTÄNDIG.
Die Verordnung (EU) Nr. 165/2014 sieht folgende Verpflichtung des Verkehrsunternehmers vor:
„(1) Das Verkehrsunternehmen hat verantwortlich dafür zu sorgen, dass seine Fahrer hinsichtlich des ordnungsgemäßen
Funktionierens des Fahrtenschreibers angemessen geschult und unterwiesen werden, unabhängig davon,
ob dieser digital oder analog ist; es führt regelmäßige Überprüfungen durch, um sicherzustellen,
dass seine Fahrer den Fahrtenschreiber ordnungsgemäß verwenden, und gibt seinen Fahrern keinerlei direkte
oder indirekte Anreize, die zu einem Missbrauch des Fahrtenschreibers anregen könnten.“
Bei Nichteinhalten der Unterweisungspflicht:
Der Artikel 33 zur Verordnung (EG) 165/2014 wurde zum 02.03.2016 konkreter festgeschrieben und besagt,
dass der Unternehmer die Pflicht hat, seine Fahrer jährlich am digitalen Kontrollgerät schulen zu lassen.
Bei Nichteinhalten dieser Unterweisungspflicht tritt nun die Unternehmerhaftung im vollen Umfang in
Kraft und kann hohe Bußgelder nach sich ziehen.