Förderung

BALM Umweltschutz und Sicherheit (De-minimis)

Wer wird gefördert?

BALM Umweltschutz und Sicherheit (De-minimis) ist ein Förderprogramm, das sich an Unternehmen richtet, die im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr gemäß § 1 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) tätig sind. Die Förderung steht Unternehmen offen, die Eigentümer oder Halter von schweren Nutzfahrzeugen sind, die in Deutschland für den Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen sind. Schwere Nutzfahrzeuge, die speziell für den Güterkraftverkehr konzipiert sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen aufweisen, qualifizieren sich für die Förderung.

 

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen können bis zu 80% der Ausgaben, die förderfähig sind zurückbekommen. Pro LKW liegt der maximale Förderbetrag bei 2.000,00€ pro Jahr. Die Gesamtförderung pro Unternehmen ist auf jährlich maximal 33.000 € begrenzt.

 

Was wird gefördert?

Die „De-minimis“-Beihilfen basieren auf spezifischen rechtlichen Grundlagen und haben zum Ziel, bestimmte Investitionen zu fördern. Dazu zählen der Kauf, die Miete oder das Leasing von fahrzeugbezogenen Maßnahmen wie Navigationssystemen, Reifen, Kühlboxen, Fahrassistenz- und Kamerasystemen. Des Weiteren werden Maßnahmen gefördert, die zur Steigerung der Effizienz beitragen, wie Telematiksysteme, Beratungen zu Umwelt- oder Sicherheitsfragen sowie Zertifizierungen.

 

Das klingt interessant für Sie?

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Antragstellung für die Fördermittel. Das Team steht Ihnen zur Seite, um den Prozess der Antragstellung zu begleiten und die mögliche Höhe der Fördermittel zu ermitteln. Außerdem wird auf Wunsch besprochen, was Sie gefördert bekommen möchten.
Tragen Sie sich hierfür bitte in das Kontaktformular ein.

 

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Hiermit erkläre ich mich einverstanden, dass meine Daten elektronisch gespeichert und zum Zweck der Kontaktaufnahme verarbeitet werden dürfen. Ich bin damit einverstanden, dass meine personenbezogenen Informationen im Rahmen der Zusammenarbeit verwendet werden können.

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BALM-Förderprogramm Weiterbildung

Antragsberechtigung und Antragsstellung:

Das Balm-Förderprogramm Weiterbildung bietet Unternehmen, die im gewerblichen Güterkraftverkehr tätig sind und mindestens ein schweres Nutzfahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht 7,5 Tonnen oder mehr) besitzen, die Möglichkeit, an einem Vorbereitungsseminar für die IHK-Sach- und Fachkundeprüfung teilzunehmen. Um einen Antrag zu stellen, müssen Unternehmen den Antragsprozess über das eService-Portal des Bundesamtes für Logistik und Mobilität durchführen. Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie in der Regel automatisch eine Bestätigung per E-Mail über den Eingang des Förderantrages beim Bundesamt.

 

Förderfähige Maßnahmen:

Die Vorbereitungsseminare, sowohl in Präsenz als auch Live-Online-Seminare, auf die IHK-Fachkundeprüfung sowie die Weiterbildungsveranstaltungen für bereits aktive Verkehrsleiter oder beauftragte Personen erfüllen sämtliche Kriterien für einen positiven Förderbescheid bzw. Zuwendungsbescheid gemäß den Vorgaben des BALM.

 

Förderfähigkeit und Durchführung:

Die Förderfähigkeit einer Maßnahme hängt unter anderem vom Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrags und der Durchführung der Maßnahme ab.
Weiterbildungsmaßnahmen können vor Erhalt des Zuwendungsbescheids, jedoch nicht vor Antragstellung beginnen. Der Abschluss eines Leistungsvertrags zur Durchführung der Weiterbildung gilt als Vorhabenbeginn.

 

Mindestdauer und Teilnahmeform:

Gefördert werden Maßnahmenmit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden zu jeweils mindestens 45 Minuten. Das Vorbereitungsseminar erstreckt sich über 42 Unterrichtseinheiten, die Verkehrsleiter Masterclass Ausbildung über 5 Unterrichtseinheiten. Lehrgangspersonal müssen persönlich anwesend sein oder bei zeitgleicher virtueller Verknüpfung teilnehmen.

 

Durchführung, Abschluss, Auszahlung Bewilligte Fördermittel durch das BALM-Förderprogramm Weiterbildung

Die Durchführung, der Abschluss und die Auszahlung der bewilligten Fördermittel durch das BALM- Förderprogramm Weiterbildung erfolgen gemäß den Richtlinien des BALM. Eine Weiterbildungsmaßnahme gilt als durchgeführt, wenn Sie ohne Fehlzeiten abgeschlossen und die Seminargebühr vollständig an den Seminarveranstalter bezahlt ist. Zur Erstattung der Fördergelder gemäß dem Zuwendungsbescheid des BALM werden Anwesenheitsliste, Teilnehmerzertifikat und Nachweis der Zahlung der Seminargebühr benötigt.

 

Das klingt interessant für Sie?

Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Antragstellung für die Fördermittel. Das Team steht Ihnen zur Seite, um den Prozess der Antragstellung zu begleiten und die mögliche Höhe der Fördermittel zu ermitteln. Außerdem wird auf Wunsch besprochen, welches Gesamtpaket Sie gefördert haben möchten.
Tragen Sie sich hierfür bitte in das Kontaktformular ein.

 

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